Erklärung zur Barrierefreiheit

Warum ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit wichtig?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Barrierefreiheit und nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein zentraler Bestandteil von Inklusion. Sie zeigt transparent auf, welche Inhalte und Funktionen einer Webseite oder mobilen Anwendung barrierefrei gestaltet sind und wo noch Verbesserungen notwendig sind. Eine gut formulierte und aktuelle Erklärung hilft Nutzenden, zu verstehen, welche Barrieren noch bestehen und wie sie Unterstützung erhalten können.

Hinter der Erklärung zur Barrierefreiheit stehen verschiedene Gesetze:

  • Die EU-Richtlinie 2016/2102, die die Anforderungen an die Barrierefreiheit öffentlicher Websites und mobiler Anwendungen festlegt
  • Der Durchführungsbeschluss der EU-Kommission 2018/1523, der Regelungen und Muster für die Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellt
  • Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), welche die EU-Richtlinie in Deutschland umsetzt
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das die Grundlage für die BITV 2.0 bildet und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen stärkt.

In den Bundesländern gelten eigene gesetzliche Bestimmungen. Dieses Dokument zeigt beispielhaft, wie die Erklärung zur Barrierefreiheit richtig und vollständig erstellt werden sollte.

Relevante Anforderungen (gemäß BITV 2.0 §7)

Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss umfassend und klar verständlich bewerten, inwieweit die Webseite oder mobile Anwendung mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar ist. Wenn Teile nicht vollständig barrierefrei sind, müssen diese benannt und die Gründe dafür angegeben werden.

  1. Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist in einem barrierefreien und maschinenlesbaren Format zu veröffentlichen.
  2. Eine Verlinkung zur Erklärung zur Barrierefreiheit erfolgt an hervorgehobener Stelle auf der Startseite und ist auf jeder Unterseite vorhanden.
  3. Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist als solche erkennbar.
  4. Der Geltungsbereich der Erklärung wird genannt (Name der öffentlichen Stelle, Name der Webseite).
  5. Es wird auf die Rechtsgrundlage verwiesen.
  6. Es erfolgte eine Angabe, inwieweit die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt wurden (vollständig vereinbar / teilweise vereinbar / nicht vereinbar).
  7. Nicht barrierefreie Inhalte, sofern vorhanden, sind aufgeführt.
  8. Falls Alternativen zu nicht barrierefreien Inhalten verfügbar sind, sollten diese in der Barrierefreiheitserklärung vermerkt werden.
  9. Optionale Inhalte beispielsweise Maßnahmen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen oder die für die Beseitigung von Barrieren ergriffen werden sollen, sind angegeben.
  10. Die verwendete Prüfmethode (Selbstprüfung oder Dritte) wird benannt.
  11. Das Datum der Erstellung oder der letzten Aktualisierung ist vorhanden und das Datum ist nicht älter als ein Jahr.
  12. Ein Feedback-Mechanismus mit der Möglichkeit für Betroffene, elektronisch Kontakt aufzunehmen, ist angegeben und beschrieben.
  13. Kontaktangaben der Zuständigen Stelle (bei der öffentlichen Stelle) für barrierefreie Zugänglichkeit sind benannt.
  14. Das Durchsetzungsverfahren / Beschwerdeverfahren ist beschrieben und der Kontakt zur Durchsetzungsstelle / Beschwerdestelle ist aufgeführt.

Umsetzung einer barrierefreien Erklärung zur Barrierefreiheit

Eine vollständige und korrekte Barrierefreiheitserklärung sollte in folgende Bestandteile gegliedert werden:

  1. Erreichbarkeit der Erklärung
    • Es sollte ein gut sichtbarer Link zur Erklärung auf der Startseite platziert werden, und es ist sicherzustellen, dass die Erklärung auf jeder Unterseite auffindbar ist.
  2. Beschreibung des Geltungsbereichs
    • Anzugeben ist, welche Institution oder Webseite durch die Erklärung abgedeckt wird.
  3. Rechtsgrundlage angeben
    • Die gesetzlichen Grundlagen, die für die Erklärung zur Barrierefreiheit relevant sind, wie z. B. die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung), sollten angegeben werden.
  4. Bewertung der Barrierefreiheitsanforderungen
    • Es sollte erläutert werden, in welchem Umfang die Anforderungen erfüllt, sind: vollständig, teilweise oder nicht vereinbar.
  5. Nicht barrierefreie Inhalte aufführen
    • Bereiche oder Inhalte, die nicht barrierefrei sind, sollten aufgezählt und es sollte erklärt werden, warum diese Anforderungen aktuell nicht erfüllt werden. Zusätzlich kann hier erklärt werden, wie und wann bestehende Barrieren behoben werden.
  6. Vermerk zu Alternativen für nicht barrierefreie Inhalte
    • Verfügbare Alternativen zu nicht barrierefreien Inhalten sollten in der Barrierefreiheitserklärung angegeben werden (z. B. Beschreibungen, Transkripte, ergänzende Audioinhalte).
  7. Prüfmethode angeben
    • Es sollte erklärt werden, ob die Webseite durch Selbstprüfung oder durch eine externe Stelle geprüft wurde.
  8. Aktualitätsdatum angeben
    • Das Datum der Erstellung oder der letzten Überprüfung der Erklärung sollte angegeben werden. Diese sollte nicht älter als ein Jahr sein. Um Änderungen im Inhalt, bei der Technologie oder bei rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen.
  9. Feedback-Mechanismus und Kontaktstellen
    • Den Nutzenden sollte eine Möglichkeit zur Rückmeldung geboten werden. Außerdem sollten die Kontaktinformationen der verantwortlichen Stelle angegeben werden, damit Nutzende bei Fragen oder Anregungen zur Barrierefreiheit direkt Kontakt aufnehmen können.
  10. Durchsetzungsverfahren
    • Es sollte über das Beschwerdeverfahren informiert und die Kontaktinformationen der zuständigen Durchsetzungsstelle angegeben werden, falls Nutzende eine Beschwerde einreichen möchten.
  11. Klare und verständliche Sprache verwenden
    • Die Erklärung sollte einfach und verständlich formuliert werden, damit sie für alle Nutzenden – unabhängig von deren Fähigkeiten nachvollziehbar ist.
  12. Zugänglichkeit der Erklärung sicherstellen
    • Es sollte darauf geachtet werden, dass die Erklärung selbst barrierefrei zugänglich ist. Es ist empfehlenswert, den Link zur Barrierefreiheitserklärung an einer gut auffindbaren Stelle zu platzieren, idealerweise im oberen Bereich der Seite. Falls eine Service-Navigation vorhanden ist, bietet es sich an, den Link dort einzufügen. Dies erleichtert den Nutzenden den schnellen Zugang zur Erklärung.
  13. Regionale Anforderungen beachten
    • Je nach Bundesland können zusätzliche Anforderungen gelten. Es sollte sichergestellt werden, dass spezifische regionale Vorgaben bekannt sind.

Optionale Angaben für die Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 §7

  1. Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale Barrierefreiheit:
    • Absicht, ein höheres Maß an Barrierefreiheit zu erreichen als gesetzlich vorgeschrieben.
    • Abhilfemaßnahmen für nicht barrierefreie Inhalte, inklusive eines Zeitrahmens für deren Umsetzung.
  2. Förmliche Bestätigung der Barrierefreiheitserklärung (administrativ oder politisch).
  3. Datum der Veröffentlichung der Website und/oder mobilen Anwendung.
  4. Datum der letzten Aktualisierung der Website und/oder mobilen Anwendung nach wesentlicher inhaltlicher Überarbeitung.
  5. Link zu einem Bewertungsbericht, falls verfügbar, insbesondere bei vollständiger Vereinbarkeit der Website oder mobilen Anwendung.
  6. Zusätzliche telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Unterstützung für Nutzer von assistiven Technologien.
  7. Weitere Inhalte, die als angemessen erachtet werden.

Barrierefreiheitserklärung des Beispielamts

Diese Erklärung gilt für die Website des Beispielamts, erreichbar unter http://www.beispielamt.de. Sie umfasst alle Inhalte und Funktionen der Webseite, soweit diese nicht anderweitig angegeben sind.

Als öffentliche Stelle im Sinne der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webauftritte im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Bewertung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Webseite des Beispielamts erfüllt die Anforderungen der BITV 2.0 teilweise. Viele Inhalte sind bereits barrierefrei gestaltet, einige Bereiche weisen jedoch noch Barrieren auf, die derzeit in Bearbeitung sind.

Aktuell sind einige PDF-Dokumente und interaktive Grafiken nicht vollständig barrierefrei. Auch folgende Bereiche weisen Barrieren auf:

  • Videos ohne Untertitel oder Audiodeskriptionen.
  • Tabellen, die nicht korrekt für Screenreader ausgezeichnet sind.
  • Formulare mit fehlenden oder unzureichenden Beschriftungen.
  • Inhalte von Drittanbietern, die nicht barrierefrei gestaltet sind.

Diese Barrieren sind aufgrund technischer Einschränkungen oder externer Ressourcen noch nicht behoben. Wir arbeiten daran, diese Inhalte in Q3 2025 barrierefrei anzubieten.

Die Website wurde einer internen Selbstprüfung durch das Beispielamt unterzogen. Eine externe Überprüfung ist für das kommende Jahr geplant.

Aktualitätsdatum

Diese Erklärung wurde am 25. Oktober 2024 erstellt und zuletzt am 25. Oktober 2024 überprüft. Die Webseite wurde 01.Dezember.2020 erstellt und am 25. Oktober 2024 zuletzt aktualisiert.

Zusätzliche Bemühungen um Barrierefreiheit

Das Beispielamt hat sich zur Bereitstellung einer umfassenden und transparenten Barrierefreiheitserklärung verpflichtet. Hierzu wurden einige fakultative Maßnahmen eingeführt, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und zur Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit beitragen sollen.

Zusätzliche telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen bietet das Beispielamt zusätzliche Unterstützung in Form einer telefonischen Beratung an. Sollten Fragen zur Barrierefreiheit der Website bestehen oder Probleme beim Zugang auftreten, können sich Nutzende direkt telefonisch an uns wenden. Diese Unterstützung soll sicherstellen, dass auch diejenigen, die Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer digitalen Angebote haben, die erforderliche Hilfe erhalten.

Kontakt für zusätzliche Hilfe:
Telefon: 01234 / 567890
E-Mail: hilfe@beispielamt.de

Veröffentlichung eines Bewertungsberichts

Das Beispielamt veröffentlicht einen Bewertungsbericht zur Barrierefreiheit der Website, um Transparenz zu schaffen und Nutzenden einen detaillierten Einblick in die Barrierefreiheit unseres Webauftritts zu bieten.

Den Bewertungsbericht finden Sie unter folgendem Link: Bewertungsbericht zur Barrierefreiheit.

Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern

Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder benötigen Sie weitere Informationen zur Barrierefreiheit, können Sie uns über die E-Mail-Adresse barrierefreiheit@beispielamt.de kontaktieren. Wir sind bemüht, Ihre Anfragen zeitnah zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage unzufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Telefon: 01234 / 56789
E-Mail: durchsetzung@beispielamt.de

Checkliste für die Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit

  1. Erreichbarkeit der Erklärung
    • Platzierung eines gut sichtbaren Links zur Erklärung auf der Startseite und auf jeder Unterseite der Website.
    • Empfehlung: Integration in die Service-Navigation, falls vorhanden.
  2. Beschreibung des Geltungsbereichs
    • Benennung der Institution oder Webseite, für die die Erklärung gilt.
    • Klare Angaben zu den abgedeckten Inhalten und Funktionen.
  3. Rechtsgrundlage angeben
    • Verweis auf relevante gesetzliche Grundlagen wie die EU-Richtlinie 2016/2102, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) oder die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften
  4. Bewertung der Barrierefreiheitsanforderungen
    • Angabe, in welchem Umfang die Anforderungen erfüllt sind (vollständig, teilweise, nicht vereinbar).
    • Gründe für die Nichtvereinbarkeit nennen.
  5. Nicht barrierefreie Inhalte
    • Auflistung der Bereiche oder Inhalte, die nicht barrierefrei sind.
    • Begründung, warum diese Anforderungen aktuell nicht erfüllt werden.
  6. Vermerk zu Alternativen
    • Alternativen für nicht barrierefreie Inhalte nennen
  7. Prüfmethode angeben
    • Angabe, ob die Prüfung der Website durch eine interne Selbstprüfung oder durch eine externe Stelle erfolgt ist.
  8. Aktualitätsdatum
    • Angabe des Datums der Erstellung oder der letzten Überprüfung der Erklärung.
    • Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein.
  9. Feedback-Mechanismus und Kontaktstellen
    • Bereitstellung einer Möglichkeit zur Rückmeldung für Nutzende.
    • Kontaktinformationen der verantwortlichen Stelle für Fragen oder Anregungen zur Barrierefreiheit.
  10. Durchsetzungsverfahren
    • Information zum Beschwerdeverfahren.
    • Kontaktinformationen der zuständigen Durchsetzungsstelle angeben.
  11. Klare und verständliche Sprache verwenden
    • Die Erklärung sollte so formuliert sein, dass sie für alle Nutzenden leicht verständlich ist.
  12. Optionale Angaben
    • Die Erklärung kann durch weitere freiwillige Maßnahmen ergänzt werden, um Transparenz und Unterstützung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus zu gewährleisten.